Infos zu Kartuschen
Infos zum Umgang mit Pressluftkartuschen
„Ich habe gehört dass ich meine Pressluftkartusche nächstes Jahr nicht mehr verwenden darf !“
Mit dieser oder ähnlichen Fragen treten immer mehr Kunden an uns heran.
In den nächsten Zeilen versuchen wir einige Antworten auf die immer öfter gestellten Fragen im Zusammenhang mit Pressluftartikeln zu geben. Die hier von uns getroffenen Aussagen beziehen sich auf den uns mit heutigem Datum (01.12.2008) bekannten Stand der Dinge und sind ohne Gewähr.
Grundsätzlich gilt:
Pressluft-Nachfüllflaschen können durch uns neu getüvt werden und erhalten somit ein neues, für 10 Jahre gültiges TÜV-Siegel. Bei Nachfüllkartuschen ist dies leider nicht möglich.
Der Herstellerverband der Waffenindustrie hat in Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass die maximale Nutzungsdauer von Pressluftkartuschen 10 Jahre nicht überschreiten darf. Nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstelldatum, darf die Kartusche nicht mehr weiter verwendet werden und muss gefahrlos entleert werden. Für die Einhaltung dieser Regeln und Bestimmungen ist der Schütze selbstverantwortlich, die u.a. in der Bedienungsanleitung der Hersteller stehen. Die Hersteller lehnen jegliche Haftung und Verantwortung bei Unfällen die durch Nichteinhaltung dieser Regeln entsehen ab.
Ausführliche Infos erhalten Sie weiterhin auf den Internetseiten der Hersteller.
Der DSB ist ebenfalls auf diese Thematik eingegangen und hat seinen Mitgliedsverbänden die Empfehlung ausgesprochen, ab dem Meisterschaftsjahr 2009 das Herstelldatum von Kartuschen zu kontrollieren, die bei Meisterschaften eingesetzt werden. Somit wird zukünftig bei der Waffenkontrolle ebenfalls das Herstelldatum der Kartuschen überprüft.
Auf den Internetseiten der Hersteller erhalten Sie noch ausführlicheren Informationen rund um das Thema Pressluft. In den Top-News haben wir für Sie eine Direktverlinkung zu den entsprechenden Internetseiten geschaltet. Einfach auf das Logo der Hersteller klicken, schon werden Sie weitergeleitet.
Durch Klicken auf das unten stehende Logo gelangen Sie zu dem von den Waffenherstellern verfassten Infoflyer.
„Ich habe gehört dass ich meine Pressluftkartusche nächstes Jahr nicht mehr verwenden darf !“
Mit dieser oder ähnlichen Fragen treten immer mehr Kunden an uns heran.
In den nächsten Zeilen versuchen wir einige Antworten auf die immer öfter gestellten Fragen im Zusammenhang mit Pressluftartikeln zu geben. Die hier von uns getroffenen Aussagen beziehen sich auf den uns mit heutigem Datum (01.12.2008) bekannten Stand der Dinge und sind ohne Gewähr.
Grundsätzlich gilt:
Pressluft-Nachfüllflaschen können durch uns neu getüvt werden und erhalten somit ein neues, für 10 Jahre gültiges TÜV-Siegel. Bei Nachfüllkartuschen ist dies leider nicht möglich.
Der Herstellerverband der Waffenindustrie hat in Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass die maximale Nutzungsdauer von Pressluftkartuschen 10 Jahre nicht überschreiten darf. Nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstelldatum, darf die Kartusche nicht mehr weiter verwendet werden und muss gefahrlos entleert werden. Für die Einhaltung dieser Regeln und Bestimmungen ist der Schütze selbstverantwortlich, die u.a. in der Bedienungsanleitung der Hersteller stehen. Die Hersteller lehnen jegliche Haftung und Verantwortung bei Unfällen die durch Nichteinhaltung dieser Regeln entsehen ab.
Ausführliche Infos erhalten Sie weiterhin auf den Internetseiten der Hersteller.
Der DSB ist ebenfalls auf diese Thematik eingegangen und hat seinen Mitgliedsverbänden die Empfehlung ausgesprochen, ab dem Meisterschaftsjahr 2009 das Herstelldatum von Kartuschen zu kontrollieren, die bei Meisterschaften eingesetzt werden. Somit wird zukünftig bei der Waffenkontrolle ebenfalls das Herstelldatum der Kartuschen überprüft.
Auf den Internetseiten der Hersteller erhalten Sie noch ausführlicheren Informationen rund um das Thema Pressluft. In den Top-News haben wir für Sie eine Direktverlinkung zu den entsprechenden Internetseiten geschaltet. Einfach auf das Logo der Hersteller klicken, schon werden Sie weitergeleitet.
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