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Ausschreibung

1. Wettbewerbe
Wettbewerbe, Austragungsorte, Termine und Meldungen sind in der Tabelle dieser Ausschreibung aufgeführt.

2. Meldeverfahren
Es dürfen nur Meldungen für Wettbewerbe abgegeben werden, die vom Bezirksverband ausgeschrieben sind.
Für alle Wettbewerbe sind Ergebnislisten abzugeben. Auf einer Seite dürfen nicht mehr als ein Wettbewerb und eine Klasse enthalten sein.
Mannschafts- und Einzelmeldungen sind per Diskette und Begleitliste einzureichen.
Die Meldungen der Kreise sind verbindlich.
Meldungen zu den Bezirksmeisterschaften können nur durch den Kreissportleiter vorgenommen werden. Meldungen und Nachmeldungen direkt durch die Vereine werden nicht angenommen. Das Gleiche gilt für Nachmeldungen die später als 14 Tage vor der jeweiligen Meisterschaft eingehen.

3. Meldetermine / Meldungen
Wettbewerbe der Kennziffern 6.20, 6.25, 6.26 sind bis zum
?

die der Kennziffern 1.10, 1.11, 1.20.30 u. 31, 1.30, 1.36, 1.41, 1.42, 2.10, 2.16, 5.10 bis zum
06.01.2010

die der Kennziffern 1.20.20u.21, 1.35, 1.40, 1.60, 1.80, 1.90, 1.56, 1.58, 2.30, 2.35, 2.40, 2.45 2.53, 2.55, 2.58, 2.59, 2.60 bis zum 10.02.2010

die der Kennziffern 7.10, 7.15, 7.20, 7.30, 7.31, 7.35, 7.40, 7.50, 7.60, 7.71, 7.72 bis zum
01.03.2010

die der Kennziffern 3.10, 3.15, 3.20 bis zum


die der Kennziffern 6.30, 6.40, 6.50 bis zum
?

die der Kennziffern 6.10, 6.15, bis zum
?

an die Geschäftsstelle des Bezirksschützenbundes OSNABRÜCK-EMSLAND-GRAFSCHAFT BENTHEIM zu senden.
Ausnahme: Die Meldungen für alle Bogenwettbewerbe gehen direkt an die verantwortlichen
Bogensportleiter.
Es ist eine aktuelle Anschriftenliste der Vereinssportleiter der Vereine erforderlich, die Teilnehmer zur Bezirksmeisterschaft entsenden.
Meldeschluß (siehe Wettbewerbstabelle der Ausschreibung)
Die Meldungen müssen von den Kreisen zu den genannten Terminen vorliegen. Nicht ordnungsgemäße und unvollständige Meldungen werden an die Kreise zurückgesandt. Die Teilnahme der Sportler an der Bezirksmeisterschaft ist für diesen Fall gefährdet.

4. Benachrichtigung
Die Zulassung zur Bezirksmeisterschaft wird dem Schützen durch Zusendung der Startkarten bzw. des Startplanes (Großkaliber-, Vorderlader- u. Bogenbereich) an den jeweiligen Verein mitgeteilt.


5. Startgelder
Das Startgeld beträgt pro Schütze:

Wurfscheiben: Trap, Doppeltrap und Skeet 8,00 € zuzgl. Scheiben

Luftgewehr, Luftgewehr-Dreistellung, Luftpistole, Mehrschüssige Luftpistole, Luftgewehr Auflage, KK 3x20, KK Liegend, KK 3x40, KK Liegend, KK 100m, Zimmerstutzen, KK-Auflage, Freie Pistole, Olymp. Schnellfeuerpistole, KK Sportpistole, Standardpistole, Armbrust 10m: 8,00 €.

Schüler: Luftgewehr, Luftgewehr-Dreistellungskampf, Luftpistole,
Mehrschüssige Luftpistole 4,00 €

Großkaliber: Alle Disziplinen 10,00 €

Bogen: Alle Disziplinen 9,00 €.

Bogen Jugend: 5,00 €

Vorderlader: Alle Disziplinen 10,00 €

Mit Zusendung der Startkarten bzw. des Startplanes wird das Startgeld fällig und muß bis spätestens eine Woche vor Beginn der Meisterschaft auf das Konto des Schützenbundes überwiesen werden. Ist die Überweisung bis dahin nicht erfolgt, geht die Startberechtigung
verloren.
Änderungen an der Startgeldforderung dürfen nicht vorgenommen werden

6. Startberechtigung
Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts der Wettkampfpass des NWDSB oder der Wettkampfpass eines anderen Landesverbandes des DSB, sowie bei Personen ab dem
16. Lebensjahr ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen (Regel 0.7.4.1 und 0.7.4.2 der SpO des DSB. In diesem Wettkampfpass muß ersichtlich sein, für welchen Verein und in welchen Wettbewerben der Teilnehmer startberechtigt ist Diese Ausweise sind vorzulegen.
Sportler, die nicht die deutsche Nationalität besitzen, müssen zusätzlich die Startgenehmigung des DSB vorlegen (0.7.5.1.3 SpO des DSB).

7. Allgemeine Bestimmungen
Das Kampfgericht wird vom Veranstalter bestimmt.
Die Kontrolle der Sportwaffen, Ausrüstung und Bekleidung findet vor dem Start statt. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt
werden .Eine Änderung der zugeteilten Startzeiten kann grundsätzlich nicht erfolgen.
Teilnehmer die sich für mehrere Wettkämpfe qualifiziert haben, entscheiden bei eventuellen Überschneidungen der Wettkampfzeitenselbst, welchen Wettbewerb sie bestreiten wollen. die
Differenzen, die sich aus der Zulassung ergeben, snd von den nicht zugelassenen Schützen über ihren Kreis zu klären..
Vorschießen: Regel 0.9.4 der SpO. Schützen, die am Tag der Bezirksmeisterschaft vom NWDSB oder DSB angefordert Werden ( Wettkampf oder Lehrgang ), müssen ihr Ergebnis
dem Veranstalter der nachgeordneten Meisterschaft sofort zuleiten. Das Ergebnis dieses
Schießens oder eines Vorschießens wird in die Rangliste aufgenommen, der Schütze kommt in die Medaillenränge.
Das Vorschießen wird durch den Bezirk um folgende Regel erweitert. Aus schulischen oder beruflichen Gründen hat der betreffende Schütze die Möglichkeit auf dem Stand, auf dem die Meisterschaft stattfindet vorzuschießen. Ein Vorschießtermin muß mit der Sportleitung abgesprochen werden. Sollten Plätze in früher startenden Wettkampfklassen frei sein, können auch diese wahrgenommen werden. Diese Ergebnisse werden ebenfalls in die Ergebnisliste aufgenommen, der Schütze kommt aber nicht in die Medaillenränge. Kann ein Schütze seine Startzeit oder den Termin zum vorschießen nicht wahrnehmen, gibt es keine Möglichkeit ihn zur Landesmeisterschaft weiterzumelden.

Für Einsprüche und ihre Bearbeitung ist eine Gebühr von 20 € zu entrichten.

Bei Mannschaftsummeldungen ist eine Gebühr von 3,00 € je umgemeldete Mannschaft zu entrichten.

Für den Nachdruck von Startkarten wird eine Gebühr von 2,00 € erhoben.

Finalwettkämpfe werden in den Wettbewerben Luftgewehr und Luftpistole in den Klassen 10, 11, 30, 31, 40, 41, 42, 43, 50, 51 und 60 angestrebt.

Das Nichtbefolgen der Anweisungen der Schießleiter und der Aufsichten zieht eine Ermahnung und anschließend eine Disqualifikation nach sich.

Sportler die an der Landesmeisterschaft teilnehmen möchten müssen dieses auf der Startkarte kenntlich machen. Mannschaften müssen auf jeden Fall eine Mannschaftsmeldung ausfüllen, egal ob sie bei der Landesmeisterschaft starten oder nicht.

Alle nicht besonders aufgeführten Punkte in dieser Ausschreibung zur Durchführung der Bezirksmeisterschaft regeln sich nach der gültigen Sportordnung des DSB.

Mit Abgabe der Meldung zur Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft werden diese Ausschreibung und die Bestimmungen der Sportordnung des DSB anerkannt.

Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

8. Siegerehrung
Die Siegerehrungen finden möglichst unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbes statt.

9. Ausnahmegenehmigungen
Jugendliche die das 14. bzw. 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Eltern) bzw. Ausnahmegenehmigung der Behörde als Original oder beglaubigte Kopie mitführen und vorlegen, laut nachstehende Tabelle.

LUFTDRUCKWAFFEN.
Ausnahmegenehmigung unter 12 Jahre
Einverständniserklärung unter 14 Jahre

KK WAFFEN:
Ausnahmegenehmigung unter 14 Jahre
Einverständniserklärung unter 16 Jahre

Diese Regelungen enden mit Begin des neuen Sportjahres.


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